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BGH, 25.08.1959 - 4 StR 276/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 01.10.1953 - 4 StR 338/53
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Auszug aus BGH, 25.08.1959 - 4 StR 276/59
Die Tatsache der erheblichen Zunahme von Eidesdelikten in letzter Zeit im Bezirk des Landgerichts war ein zulässiger Strafschärfungsgrund ( BGH 4 StR 338/53 vom 1. Oktober 1953), auch wenn berücksichtigt wird, daß der Meineid des Angeklagten zur Zeit der Aburteilung (März 1959) über drei Jahre zurücklag. - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
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Auszug aus BGH, 25.08.1959 - 4 StR 276/59
Mit der Revision kann nicht geltend gemacht werden, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht genügend befragt worden sei (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52];… 1 StR 145/59 vom 12. Mai 1959, S. 6). - BGH, 12.05.1959 - 1 StR 145/59
Auszug aus BGH, 25.08.1959 - 4 StR 276/59
Mit der Revision kann nicht geltend gemacht werden, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht genügend befragt worden sei (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 1 StR 145/59 vom 12. Mai 1959, S. 6).